Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.01. für das laufende Jahr fällig.
Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.
Pünktliche Zahlung, Mahnungen
Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.
Form der Mitgliedschaft | Beitrag pro Monat (Jahr) |
---|---|
Ordentliches Mitglied, Erwachsene | 21,00 € (252,00 €) |
Ordentliches Mitglied, Ermäßigung* | 14,00 € (168,00 €) |
Jugendmitglied | 17,00 € (204,00 €) |
Ruhend | pro Jahr 40,00 € |
Gastmitglied | pro Jahr 144,00 € |
Ehrenmitglied | beitragsfrei |
Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:
Sportclub Berlin-Grünau e. V., Abteilung Rudern
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
BIC: BYLADEM1001
Im Ausnahmefall ist eine Barzahlung an den Vorstand möglich.
Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.
Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 10 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.
Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.
Der Obmann/die Obfrau im Boot:
Unsere neueren Rennboote sind in Efa als regatta-tauglich markiert. Dies bedeutet, dass sie mindestens zur Hälfte mit Leuten besetzt sein müssen, welche im Fahrtenbuch die Befähigung für Regattaboote besitzen.
Für als „regattatauglich“ gekennzeichnete Einer bedeutet dies, dass sie nur in Begleitung/mit Hilfestellung „Rennbooterfahrener“ genutzt werden dürfen *). Da kein Zweiter mit im Boot ist, also in der Nähe auf dem Wasser. Dies bedarf ausdrücklicher Absprache mit einem Rennbooterfahrenen.
Hier findest du die allgemeine Übersicht zur SCBG-Vereinskleidung mit den Möglichkeiten zur Bestellung.
Vereinskleidung bestellen
Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten
Ordentliches Mitglied
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bitte teile uns daher deine Entscheidung rechtzeitig bis Ende September mit. Hierzu genügt ein kurzes Schreiben per Brief oder Mail.