RUDERN

Häufige Fragen und Antworten rund um die Abteilung und Mitgliedschaft.

  • Wann muss ich meinen Mitgliedsbeitrag zahlen?

    Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.01. für das laufende Jahr fällig.
    Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 01. des Eintrittsmonats für das laufende Jahr fällig.

    Pünktliche Zahlung, Mahnungen Alle Zahlungspflichtigen sind angehalten, ihre Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist der Vorstand berechtigt, die Zahlungspflichtigen zu mahnen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.

  • Mitgliedsbeiträge

    Form der Mitgliedschaft Beitrag pro Monat (Jahr)
    Ordentliches Mitglied, Erwachsene 21,00 € (252,00 €)
       
    Ordentliches Mitglied, Ermäßigung* 14,00 € (168,00 €)
       
    Jugendmitglied 17,00 € (204,00 €)
       
       
    Ruhend pro Jahr 40,00 €
       
       
    Gastmitglied pro Jahr 144,00 €
    Ehrenmitglied beitragsfrei


    *) Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind in der Beitragsordnung definiert.

    Proberudern mit Vorerfahrung: 30 € für vier Wochen
    Ruderkurs ohne Vorerfahrung: 60 € Kursgebühr

  • Unsere Bankverbindung und Zahlungsweise

    Alle Beiträge, Gebühren und Nutzungsentschädigungen sind auf das folgende Konto zu überweisen:

    Sportclub Berlin-Grünau e. V., Abteilung Rudern
    Deutsche Kreditbank Berlin
    IBAN: DE54 1203 0000 1008 3616 91
    BIC: BYLADEM1001


    Im Ausnahmefall ist eine Barzahlung an den Vorstand möglich.

    Für die Beitragszahlung steht auch der autom. Bankeinzug zur Verfügung. Fülle hierzu bitte das entsprechende Formular für die Einzugsermächtigung aus.

  • Arbeitsstunden

    Alle ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden bei Arbeiten zu leisten, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Arbeitsstunden sind im laufenden Jahr zu erbringen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Bestätigung durch den Vorstand möglich.

    Tritt ein ordentliches Mitglied nach dem 30.09. eines Jahres in den Verein ein, so kann der Vorstand festlegen, dass das Mitglied in diesem Jahr keine Arbeitsstunden leisten muss.

    Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde hat das Mitglied 20 € bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres an den Verein zu bezahlen.

    Ordentliche Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 75. Lebensjahr vollenden, werden von der Verpflichtung zu den Arbeitsstunden befreit.

  • Befähigung für Obleute
    Befähigung für Obleute

    Der Obmann/die Obfrau im Boot:

    • muss mindestens 15 Jahre alt sein,
    • ist vor der Fahrt zu benennen,
    • kennt die Verkehrsvorschriften in den für Ruderboote zutreffenden Teilen (für das Hausrevier des SCBG ist dies insbesondere die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung), die Ruder- und Sportordnung und die Sicherheitsrichtlinie des DRV und ist verantwortlich für deren Einhaltung,
    • nimmt für das Team eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht war,
    • überprüft die Eignung des Teams und verteilt die Bootsplätze,
    • überprüft die Funktionsfähigkeit des Rudermaterials,
    • trägt die Verantwortung für das Boot,
    • entscheidet insbesondere nach Wetterlage, Wasserstand, Strömung und Ausbildungsstand, ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist,
    • hat an Bord die Entscheidungskompetenz.
    • Die Ruderbefehle des Obmanns/der Obfrau haben Vorrang vor den Ruderbefehlen des Steuermannes/der Steuerfrau.

  • Befähigung für Regattaboote



    Unsere neueren Rennboote sind in Efa als regatta-tauglich markiert. Dies bedeutet, dass sie mindestens zur Hälfte mit Leuten besetzt sein müssen, welche im Fahrtenbuch die Befähigung für Regattaboote besitzen.

    Für als „regattatauglich“ gekennzeichnete Einer bedeutet dies, dass sie nur in Begleitung/mit Hilfestellung „Rennbooterfahrener“ genutzt werden dürfen *). Da kein Zweiter mit im Boot ist, also in der Nähe auf dem Wasser. Dies bedarf ausdrücklicher Absprache mit einem Rennbooterfahrenen.

    Das sind Rahmenbedingungen

     

    • Du hast die Befähigung für Obleute und kennst dich damit auf unseren Gewässern und den Kommandos aus.
    • Du hast Rudererfahrung in den lage-labilen Bootstypen. Hier insbesondere Rennzweier und Skiff
    • Du hast gute Erfahrung im Steuern und Anlegen
    • Regattaerfahrung ist ein großer Vorteil aber keine Voraussetzung


    Anfrage für die Rennbootbefähigung stellen

  • Befähigung zum Skiff
  • Vereinskleidung

    Hier findest du die allgemeine Übersicht zur SCBG-Vereinskleidung mit den Möglichkeiten zur Bestellung.

    Vereinskleidung bestellen

  • Wie funktioniert das Quick-Release System?

    Bei diesem System sind die Schuhe über eine lösbare Schuhplatte mit dem Stemmbrett verbunden. Der Schuhwechsel ist damit deutlich schneller und komfortabler möglich.

    Motivation

    • Wir möchten den Nutzungskreis für unsere neueren Boote erhöhen. Aus diesem Grund sind erstmalig Boote mit einem s. g. Quick-Release-System ausgestattet. Konkret gilt dies aktuell für Kopenhagen (Rennvierer) sowie die beiden Renneiner Ilona und Willy.
    • Insbesondere in Team-Booten wie Kopenhagen können nun die Schuhe innerhalb des Bootes leicht getauscht werden, sodass unterschiedliche Team-Besetzung möglich werden.
    • Darüber hinaus können Mitglieder für diese Boote auf eigene Schuhe zurückgreifen. Hierzu muss das Mitglied seine eigenen Schuhe mit kompatiblen Schuhplatten ausgestattet haben

     

    Bezugsquellen

    Bezugsquelle für Schuhplatten für unser Quick-Release-System. Wer eigene Schuhe anschafft, braucht diese Platten. Hast du deine eigenen Schuhe mit diesen Platten ausgestattet, sind sie nun kompatibel. Bitte vor dem Schuhkauf zu konsultieren: Liste, auf welche Schuhe die Schuhplatte montiert werden kann und auf welche nicht:

    Schuhplatten erwerben Kompatibilität prüfen

     

    Was ist noch nicht möglich?

    Wir bieten derzeit nur die in den Booten verfügbaren Schuhe an. Es ist nicht möglich, auf einen festen Satz an Schuhen aus dem Verein zurückzugreifen.

     

  • Formen der Mitgliedschaft

    Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft, Mitglieder haben die folgenden Rechte und Pflichten

    Ordentliches Mitglied

    • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
    • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
    • Stimmrecht
    • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags
    • Pflicht zum Leisten von Arbeitsstunden



    Jugendmitglied
    für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
    • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
    • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags


    Mitglied, dessen Mitgliedschaft zeitweilig ruht

    • Keine Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, jedoch
    • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags für ruhende Mitglieder


    Ehrenmitglied

    • Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
    • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
    • Stimmrecht


    Gastmitglied

    • Recht zur Teilnahme am Sportbetrieb
    • Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedbeitrags

     

  • Beenden der Mitgliedschaft

    Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bitte teile uns daher deine Entscheidung rechtzeitig bis Ende September mit. Hierzu genügt ein kurzes Schreiben per Brief oder Mail.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.